Altautoverordnung

Allgemein:

Werden Altautos nicht ordnungsgemäß entsorgt, entstehen erhebliche Umweltprobleme: zum Beispiel, wenn bei der Altautoverwertung die Betriebsflüssigkeiten nicht entnommen werden oder wenn Altautos irregulär am Straßenrand entsorgt werden. Darüber hinaus sollte die Menge und mögliche Kontamination der sogenannten „Shredderleichtfraktion“ (der Reststoff, der nach der Gewinnung metallischer Bestandteile von Altautos im Shredder anfällt) vermindert werden.

Derzeit werden in Deutschland jährlich zwischen 1,3 und 1,5 Mio. (in der EU 7 bis 9 Mio.) Altautos entsorgt – mit steigender Tendenz. Obwohl Altautos schon heute zu 75 Gewichtsrecycelt werden und damit die am umfassendsten recycelten langlebigen Gebrauchsgüter sind, macht dies deutlich, daß die mit der Entsorgung von Altautos verbundenen Umweltprobleme eine zuverlässige Lösung erfordern.

Altautoverordnung und Freiwillige Selbstverpflichtung:

Nach jahrelanger Diskussion über geeignete Instrumente haben am 21. Februar 1996 16 Branchen eine Freiwillige Selbstverpflichtung – kurz:

FSV“ – zur Verbesserung der Altautoentsorgung abgegeben.

Am 10. Juli 1997 wurde die entsprechende „Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ – kurz: „AltautoV“ – im Bundesgesetzblatt verkündet.

Damit ist der Weg bereitet für die umweltgerechte Verwertung und Entsorgung von Altautos.

Schlüsseltermin war der 01. April 1998:

An diesem Tag trat die gesamte AltautoV und mit ihr die „Freiwillige Selbstverpflichtung zur umweltgerechten Altautoverwertung (Pkw) im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes“ in Kraft.

Dieses beschlossene Konzept zur umweltgerechten Neuordnung der Altautoentsorgung enthält damit einerseits Maßnahmen auf freiwilliger, kooperativer Basis der beteiligten Wirtschaftskreise ( FSV) und andererseits ordnungsrechtliche Regelungen in Form der AltautoV.

Durch die Kombination von AltautoV und FSV werden einheitliche Ziele und Maßnahmen für die umweltgerechte Altautoentsorgung in Deutschland festgeschrieben.